Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden/Verbrauchsvermögen

werden für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten

erhöhen das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage und dem für die Zweckverwirklichung verbrauchbaren Vermögensteilen (bis zu 50%) werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Neben dem oben beschriebenen Sonderausgabenabzug können Sie als Stifter für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen weitere Beträge bis
1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderabgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf 10 Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung

Sie können Ihre Zuwendung an die „Stiftung Augsburger Theater Kultur“ im Testament/Erbvertrag festlegen. Hierzu wird empfohlen einen juristischen Berater hinzuzuziehen.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben

Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen. Hierzu wird empfohlen einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.

Zuwendungsbestätigungen:

Die „Stiftung „Augsburger Theater Kultur“ darf nach ihren Statuten bis 50% des Stiftungskapitals aus Zustiftungen und Zuwendungen von Todes wegen für die Zweckverwirklichung über einen Zeitraum von mindestens 10Jahren ab Errichtung der „Stiftung Augsburger Theater Kultur“ verbrauchen (Verbrauchsstiftung), wenn die Erträge und Spenden in einzelnen Jahren nicht ausreichen, um den Stiftungszweck zu verwirklichen. Deshalb erhalten Sie für Ihre Zustiftung zwei Zuwendungsbestätigungen (50% dauerhaft zu erhaltendes Vermögen, 50% Verbrauchsstiftung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt. Selbstverständlich können Sie Ihre Zustiftung oder Zuwendung von Todes wegen auch festlegen, dass dies vollständig dauerhaft zu erhalten ist.

Hinweis

Herausgeber: „Stiftung Augsburger Theater Kultur“.
Dies ist lediglich eine unverbindliche Informationsschrift. Für die Stiftung sind nur die in der Broschüre zur „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Augsburg“ gemachten Angaben maßgeblich.